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   VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18.TR   

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VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18.TR (https://dejure.org/2019,798)
VG Trier, Entscheidung vom 11.01.2019 - 9 K 2641/18.TR (https://dejure.org/2019,798)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 9 K 2641/18.TR (https://dejure.org/2019,798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Rahmenbetriebsplan für das Gipsbergwerk Ralingen

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 48 Abs 2 S 1 BBergG, § 55 Abs 1 BBergG
    Streitigkeit über die bergrechtliche Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans

  • esovgrp.de

    BBergG § 35,BBergG § 48,BBergG § 48 Abs 2,BBergG § 55,BBergG § 55 Abs 1,BBergG § 77,GG Art 14,GG Art 19,GG Art 19 Abs 4
    Bergrecht, bergrechtliches Großvorhaben, Drittbetroffener, Drittbetroffenheit, Drittbetroffenheit einer Gemeinde, Eigentumsrecht, Gemeinde, Großvorhaben, Rahmenbetriebsplan, Vorgreiflichkeit, Vorhaben, Zulassung eines Rahmenbetriebsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Vorliegend hat die Klägerin ihre Klage unter anderem mit ihren, im Bundesberggesetz - BBergG - normierten, einfachgesetzlichen Eigentumsrechten begründet (dazu, dass diese Rechte auch der Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommen: BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10/08 -, NVwZ-RR 2009, 153ff., Rn. 23f.).

    Dieser Vorbehalt macht deutlich, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans keine vorgreifliche Bedeutung für die Frage entfalten soll und kann, ob die Voraussetzungen für einen zwangsweisen Zugriff auf eine fremde Gewinnungsberechtigung vorliegen und der Unternehmer sich auf diese Weise die ihm noch fehlende Berechtigung beschaffen kann (BVerwG, 20. November 2008 - 7 C 10/08 -, a.a.O., Rn. 30).

    Diese weiterreichende Klagebefugnis hat das Bundesverwaltungsgericht drittbetroffenen Gemeinden versagt, weil sie sich nicht unmittelbar auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums berufen können" (BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10/08 -, a.a.O., Rn. 25).

    Dabei gilt zunächst, dass auch die Klägerin - obwohl ihr ein Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 GG nicht möglich ist - den einfachrechtlichen Eigentumsschutz des Bundesberggesetztes und damit den Schutz gegen eine Enteignung, die nicht aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist, genießt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10/08 -, a.a.O., Rn. 23).

    Diese beiden Varianten der einfachgesetzlichen Enteignung sind dabei unterschiedlich zu betrachten: So gilt für die Zulegung, dass der Rahmenbetriebsplan, zumal wenn dessen Zulassung - wie hier - die Nebenbestimmung enthält, dass die Gewinnungsberechtigung für die Zulassung des einschlägigen Hauptbetriebsplans nachzuweisen ist, keine vorgreifliche Bedeutung für die nachgeschaltete Frage entfalten kann, ob die Voraussetzungen für einen zwangsweisen Zugriff auf eine fremde Gewinnungsberechtigung vorliegen und der Unternehmer sich auf diese Weise die ihm noch fehlende Berechtigung beschaffen kann (BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10/08 -, a.a.O., Rn. 30; ebenso auch die Vollzugsempfehlungen zur Umsetzung des Garzweiler-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2013 des Bund-LänderAusschusses Bergbau, Stand: 13.11.2014, 26).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Unter Berücksichtigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach unter Umständen aufgrund der Vorwirkung des Rahmenbetriebsplans bereits ein Rechtsschutz gegen diesen gewährt werden muss (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, NVwZ 2014, 211ff.), ist eine Verletzung einer auch den Interessen der Klägerin bestimmten Norm zumindest nicht nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen.

    Dabei gilt indes auch hier zunächst der Grundsatz, dass von der Zulassungsentscheidung des Rahmenbetriebsplans keine förmliche Bindungswirkung - insbesondere keine enteignungsrechtliche Vorwirkung - für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren ausgehen kann (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, a.a.O., Rn. 150, 218).

    Ist gerichtlicher Rechtsschutz in solch komplexen Großverfahren erstmals gegen die Grundabtretung eröffnet, kommt er regelmäßig zu spät, weil er grundsätzlich nicht mehr auf eine Korrekturen zugängliche Projektlage trifft" (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, a.a.O., Rn. 224).

    Das wäre mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar" (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, a.a.O., Rn. 220f.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Als berücksichtigungsfähig anerkannt sind insoweit in der Rechtsprechung bisher Fälle des untertägigen Bergbaus mit schwerwiegenden bzw. unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36/85 - NVwZ 1989, 1157ff., 1160) sowie die Interessen von Eigentümern, deren Grundstücke für einen Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, NVwZ 2006, 1173ff., 1174).

    Gleichwohl entfaltet die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes jedoch insoweit bereits rechtliche Wirkung, als sie die Feststellung enthält, dass die beabsichtigte Gewinnung nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen, also auch nicht unter Berücksichtigung des Eigentumsschutzes, zu beschränken oder zu untersagen ist (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, NVwZ 2006, 1173ff., Rn. 23).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    "Art. 14 als Grundrecht schützt nicht das Privateigentum, sondern das Eigentum Privater" (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, NJW 1982, 2173ff.).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Als berücksichtigungsfähig anerkannt sind insoweit in der Rechtsprechung bisher Fälle des untertägigen Bergbaus mit schwerwiegenden bzw. unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36/85 - NVwZ 1989, 1157ff., 1160) sowie die Interessen von Eigentümern, deren Grundstücke für einen Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, NVwZ 2006, 1173ff., 1174).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10

    Legislativstreit Schuldenbremse

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Eine Übertragung dieser Grundsätze scheidet im vorliegenden Verfahren schon deshalb aus, weil sich die Klägerin als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nicht auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG berufen kann (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 2 BvG 1/10 -, NVwZ 2011, 1512ff., Rn. 39).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    § 42 Abs. 2 VwGO lässt es nicht zu, die Klage nach unterschiedlichen Klagegründen aufzuspalten mit der Folge, einzelne Klagegründe im Wege einer Art Vorprüfung endgültig auszuschalten und die sachliche Nachprüfung des klägerischen Vorbringens auf die verbleibenden Klagegründe zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1/13 -, NVwZ 2014, 669ff.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    "(...) leuchtet schon deshalb ein, weil die nach § 16 IV 1, V BBergG bei bergfreien Bodenschätzen ebenfalls nur befristet zu erteilende Berechtigung erst mit der Zulassung eines entsprechenden Hauptbetriebsplans ausgeübt werden kann." (BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - 4 C 14/94 -, NVwZ 1996, 907ff., 910).
  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    48 Endlich kann sich die Klägerin auch deshalb nicht auf eine fehlende Erschließung berufen, da das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen dient und keine nachbarschützende Funktion hat (VGH München, Beschluss vom 29. August 2014 - 15 CS 14.615 - BeckRS 2014, 56714).
  • LG Siegen, 12.12.2018 - 5 O 160/17

    Abbedingung des Ausgleichsanspruchs gem. § 2057 a BGB durch Testament

    Auszug aus VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18
    Auch Eigentumsrechte der Klägerin seien durch den Abbau nicht betroffen, da die Klägerin diesen aufgrund eines Zivilurteils des LG Trier vom 13. Juli 2018 (Az.: 5 O 160/17) zu dulden habe.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

  • VG Gießen, 09.11.2010 - 1 K 1625/09

    Bergrecht; Abschlussbetriebsplan

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